Objektdetails
Lottoannahmestelle in Radevormwald
Objekt auf einen Blick
Der Energieausweis zur hier angebotenen Immobilie wurde von uns beim Eigentümer angefordert, lag uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Inserates aber nicht vor. Gemäß § 16 EnEV ist der Verkäufer bzw. Vermieter dazu verpflichtet, dem Kauf- bzw. Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei einer Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages im Original bzw. in Kopie auszuhändigen.
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Details
Standort
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme, die höher als €10.000,- ist oder bei der die Pacht mehr als €10.000,- im Monat beträgt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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